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Anfrage
Die Tagespflege ist eine teilstationäre Pflege und wird als solche über die Pflegekasse finanziert.
Dem Tagespflegeangebot liegen standardisierte Tagessätze zu Grunde, die je nach Anwesenheit des Tagesgastes
direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Grundsätzlich ist zur Begleitung der Patienten eine
Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege
möglich, so dass die Pflege optimal an die individuellen Bedürfnisse des Patienten
angepasst und die einzelnen Leistungsangebote kombiniert werden können.
Insgesamt darf die Kombination mit der Tagespflege 150 Prozent der Leistungen aus der jeweiligen Pflegestufe nicht übersteigen.