039832 2 60 24
Anfrage
Die Leistungen werden individuell nach dem allgemeingültigen Leistungskatalog abgerechnet. Dafür
ist das Vorliegen einer Pflegestufe nicht erforderlich.
Die Leistungen können auch ganz oder teilweise privat finanziert werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn Unterstützung nach eigenem Ermessen zwar benötigt
oder gewollt wird, die Notwendigkeit durch den MDK aber nicht festgestellt wurde. Ebenso
kann ein Mehrbedarf an Pflegeunterstützung über das Maß der auf Grundlage der MDK-Empfehlung gewährten
Pflegestufe hinaus eine Eigenfinanzierung begründen.
Ein persönliches Gespräch wird die individuellen Fragestellungen klären können.