039832 2 60 24
AnfrageDie Leistungen werden individuell nach dem allgemeingültigen Leistungskatalog abgerechnet. Die Abrechnung kann über das Pflegegeld direkt mit dem Patienten erfolgen oder aber über gewährte (in der Regel höher bemessene) Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse. Dies setzt die Feststellung einer Pflegestufe nach Empfehlung durch den MDK voraus. Die Leistungsgrenzen erhöhen sich stufenweise von Pflegestufe 1 bis 3. Bei erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz können zusätzliche Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse gewährt werden.
Auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, so dass die Pflege durch Angehörige
und ein professionelles Pflegeteam abgesichert werden kann.