039832 2 60 24
Anfrage
Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Diese wird bei Vorliegen einer
medizinischen Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt verordnet.
Die Behandlungspflege wird ausschließlich durch Pflegefachkräfte umgesetzt und ist erforderlich, um
eine Krankheit zu heilen, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder aber um eine Verschlimmerung der
Krankheit zu verhindern.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Grundpflege im Sinne der Definition der Krankenkasse können ebenfalls im Rahmen der durch den Arzt verordneten Behandlungspflege erbracht werden.
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